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illusorisch zu machen, die Einlagen einer Familie zusammengefaßt werden. Jeden Mißbrauch straft sie damit, daß ein Einleger, der durch falsche Angaben Gelder bei der Sparkasse anzulegen gewußt hat, jeder Zinsreichung auf seine Kapitalseinlage verlustig geht und sie hat mit dieser Bestimmung unbefugte Teilnahme auch tatsächlich ferngehalten. Die Verwaltung der württembergischen Sparkasse hat alle Fälle doloser Statutenverletzung mit rücksichtsloser Strenge bestraft und dadurch Übertretungen auf ein Minimum zu reduzieren gewußt. Sie hebt in ihren Publikationen stets hervor, daß sich ihre Bestimmungen über Einlegerqualität und Einlagequantität eingebürgert und bewährt haben und daß sie die für eine soziale Tätigkeit der Sparkasse notwendige Individualisierung des Sparbuches, die sich in vollem Umfang aufrecht erhalten lasse, nicht aufzugeben gedenke.

Was das Einlagemaximum betrifft, so hat die österreichische Postsparkasse gleich erfolgreiche Vorkehrungen getroffen. Wer die zulässige Einlage von 2000 Kronen überschreitet, wird mit dem Verluste jenes Kapitalsteiles bestraft, der diesen Höchstbetrag übersteigt.

Dieser drakonischen Strafbestimmung steht die Tatsache als Warnung zur Seite, daß es in den Jahren 1901, 1902 und 1903

gelang 385, 673 und 245 Fälle festzustellen, in denen ein Einleger mehrere Sparbücher besaß.

Die Sparkassen versuchen die Herbeiziehung der großen Einlagen vor allem damit zu rechtfertigen, daß sie behaupten, daß sich mit deren Anteilnahme die Verwaltungskosten mindern und somit auch den Minderbemittelten aus der Teilnahme jener Vorteil erwachse.

Wenn wir uns Sparkassen verschiedener Größe ansehen, so ergibt sich uns, daß die Höhe der Verwaltungsausgaben nicht verschieden ist nach der Größe des Verwaltungsvermögens, so daß den ausschlaggebenden Faktor ohne Zweifel die individuelle Organisation der Verwaltung bildet.

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Ebensowenig gibt uns die Statistik einen Anhalt dafür, daß Sparkassen mit größeren Einlagen billiger arbeiten, als Sparkassen mit geringen, denn Anstalten mit hohen Durchschnittseinlagen, die damit auf größere Beteiligung kapitalistischer Sparkunden Rückschlüsse zulassen, zeichnen sich nicht durch besonders niedrige Verwaltungskosten aus. 1)

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So bleibt uns schließlich nur das eine Moment über, es wird auch von den Sparkassen offen zugegeben, daß je mehr Millionen

1) Vgl. hierzu Schachner im Österr. Verw.-Arch. 1. c. S. 13f. in der die gleichen Tatsachen statistisch nachgewiesen sind.

bei den Kassen anliegen, desto größer der Reingewinn der Sparkassen ist. Dieses Erwerbsstreben war auch der wirkliche Anlaß zur Beseitigung aller Grenzen und Schranken.

Je weiter sich indessen die Sparkassen davon entfernten, Institute der unbemittelten Bevölkerungsschichten zu sein, desto mehr trat das soziale Pflichtbewußtsein, den kleinen Sparern aufzuhelfen, zurück, die berechtigte Auffassung, daß man keinen Anlaß habe, für kapitalistische Einleger gemeinnützige Tätigkeit zu entfalten, führte dazu, die Sparkassen immer mehr zu reinen Erwerbsinstituten zu machen und aus allen Spareinlagen gleichmäßig Gewinn zu ziehen.

Doch in dieser Außerachtlassung der sozialen Tendenz erschöpft sich die ungünstige Einwirkung der kapitalistischen Sparer nicht, sie üben noch nach den verschiedensten Richtungen für die kleinen Sparer, wie die Sparkassen selbst einen recht nachteiligen Einfluß aus.

Vor allem ist es der Charakter der Einlagen der kapitalistischen Sparer, der eine weitgehende Einwirkung auf die Finanzpolitik der Sparkassen hat.

Die kleinen Sparer sind heute noch wie vor hundert Jahren darauf angewiesen, ihre Ersparnisse jenen Kassen anzuvertrauen, soferne sie es nicht aus Unverstand oder Leichtsinn vorziehen, sie zu Hause in der Lade dem Risiko leichtsinniger Inangriffnahme oder verbrecherischer Wegnahme auszusetzen. Diese Einleger sind deshalb das konservativste Element, das nur im Falle des wirklichen Bedarfs zur Zurücknahme schreitet.

Die Kapitalisten sind hingegen ein viel unruhigeres Element: Ihre Einlagen sind als vorübergehende kleine oder große Deposita der Sparkasse übergeben, deren Einlage und Zurücknahme aus Rücksichten finanzieller Natur der verschiedensten Art entspringt. Hunderttausende kleiner Depots bestehen nur, um jederzeit bares Geld zur Verfügung zu haben, das ja bei der Möglichkeit jederzeitiger Zurücknahme von keinem Erwerbsinstitute so günstig verzinst wird, als dies die meisten Sparkassen tun; ihre Anlage bei den Sparkassen ist nur vorübergehender Natur. Soweit größere Kapitalien von Einzeleinlegern der Sparkasse zuwandern, geschieht dies vor allem in Zeiten allgemeinen Mißtrauens in den Geldmarkt1), man veräußert Papiere, Hypotheken, kündigt Darlehen und legt

1) Vgl. hierzu auch Stat. Jahrbuch deutscher Städte. Breslau 1904. S. 225 ff.

den Erlös in die Sparkasse, um bei der nächsten günstigen Gelegenheit die Kapitalien wieder zu erheben. Niedere Emissionen der Staatspapiere ziehen ebenso eine Aufkündigung der großen Einlagen nach sich, wie ein Steigen des Zinsfuẞes im Personal- und Immobiliarkredit. Zudem hat es sich gezeigt, daß, so oft das Vertrauen in Staats- und Kommunalkredit und damit auch in die kommunalen Sparkassen nur ein geringes wich, die kapitalistischen Einleger, denen ja andere Anlagearten als bei den Sparkassen möglich waren, diesen ihre Kapitalien entzogen. Als im Jahre 1830 die Furcht vor dem Übergreifen der Julirevulution entstand, waren es die großen Einleger, die durch ihre Aufkündigungen die Sparkassen in Verlegenheit setzten, und ebenso waren sie im Jahre 1848 und 1866 am schnellsten mit der Aufkündigung bei der Hand.1)

Als der Postsparkassengesetzentwurf auftauchte, war einer der Vorwürfe, der von den Vertretern der Lokalsparkasse gegen ihn erhoben wurde, daß die Postsparkasse die für Krisen erwünschten kleinen Leute entzöge, wie andererseits der Postsparkassengesetzentwurf betonte, daß man durch die Organisation und das Einlagemaximum vornehmlich die sogenannten kleinen Leute zu bekommen hoffe, die sich bei Krisen „,bekanntlich" ruhiger verhalten oder doch schneller beruhigen, als die großen Einleger.

Immer sind Krisen und Epochen die Einzahlungen übersteigender Rückforderungen für Sparkassen von Verlust begleitet gewesen. Wo man trotz der zunehmenden kapitalistischen Einlagen bei der illiquiden Anlage der Spargelder verharrte, da kam es, wie die Geschichte des Sparwesens zeigt, zu Aufkündigung von Hypotheken, Verlusten bei ihrer Realisierung, Zahlung hoher Zinsen für Lombardkredit, noch höheren für aktiven Kontokorrentkredit, und die badischen Sparkassen in Karlsruhe und Pforzheim gerieten im Jahre 1866 sogar in solche Bedrängnis, daß sie Staatshilfe in Anspruch nehmen mußten; die Reservefonds wurden erschöpft, Defizite entstanden und niederer Zins auf Jahre hinaus, den die kleinen Sparer erdulden mußten, während sich die großen ihm entzogen, war die unvermeidliche Folge.

Indessen, auch wo Sparkassen vorsichtigerweise die Kapitalien mit wachsender Anteilnahme der kapitalistischen Einleger in größerem Prozentsatz liquid anlegten, blieben ihnen bei der Beschaffung baren Geldes Einbußen, die zu Zinsreduktionen führten, nicht erspart.

1) Vgl. hierzu Malchus, Die Sparkassen in Europa. Heidelberg 1838, S. 207; Schmidt 1. c. S. 197, Schachner im Österr. Verw.-Arch. 1. c. S. 16 f.

Wo die Beteiligung unruhiger Einlagen die Kapitalien in größerem Umfang in liquider Form anzulegen veranlaßte, wurde damit bewirkt, daß sich die Gesamtheit der Einleger dauernd mit einem niedrigeren Zins begnügen muß, da eben sichere mobile Anlagen, wie im Wechseldiskonto, in Lombardierung von Wertpapieren, in Effekten nicht den gleichen Zins tragen, als immobile Kapitalsanlagen. So resultierten aus diesen Vorkehrungen für Krisen, die ihren Ursprung und Anlaß in der Gefährdung der Sparkassen durch die großen Einleger haben, für die kleinen Einleger empfindliche Zinsrückgänge.

Also nicht nur die Verlustgefahren sind mit den kapitalistischen Einlagen gewachsen, sondern das ganze Sparkassengeschäft, soweit es solid geleitet den Verhältnissen Rechnung trug, hat eine schwere Beeinflussung erfahren.

Zudem haben die Millionen, die in den Sparkassen angehäuft werden, ohne daß für ihre Zulassung eine zwingende Notwendigkeit bestände, einigen Gebieten des Geldmarktes Kapital in solchen Massen zugeführt, daß der Zins hierin ungünstig beeinflußt wird.1) Die deutschen Sparkassen haben in manchen Jahren über zweihundert Millionen im Immobiliarkredit angelegt und damit zwar den Hypothekarkredit verbilligen helfen, zugleich aber hierdurch ihren eigenen Interessen geschadet.

Wenn der erstklassige Immobiliarkredit des Sparkassenbezirkes gesättigt war oder gar zu geringen Zins bot, so gab man Sparkassenkapitalien auf zweite Hypothek, man annoncierte, sandte Agenten im Lande umher und erhielt dann oft Hypotheken auf Immobilien, die in entfernten Gebieten lagen, deren Prüfung auf ihre Sicherheit nicht in der Weise möglich ist, als wenn es sich um lokalen Grundbesitz handelt. So entfernte man sich um jener unbefugten Teilnehmer willen sogar von den Grundprinzipien soliden Geschäftsgebahrens.

Daß dem übrigen Geldmarkt, daß Handel, Industrie und Gewerbe durch die Aufnahme großer Kapitalien bei den Sparkassen erwünschtes Kapital entzogen wird und ein nicht zu unterschätzender ungünstiger Einfluß auf alle jene Gebiete resultiert, denen sich das Sparkassenkapital nach Gesetz oder Verordnungen nicht zuwenden darf, diesen wichtigen Gesichtspunkt darf man gleichfalls nicht unterschätzen.

Es steht fest, daß durch die Annahme der kapitalistischen Ein

1) Vgl. hierzu Schachner im Öst. Verw.-Arch. 1. c. S. 14 f.

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