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zu finden waren, deren gerade damals jene große politische Gärung sich zu bemächtigen anfing, welche kaum drei Jahrzehnte. später in der ersten Revolution so furchtbar zu Tage trat, und welche selbst in den freisinnigsten monarchischen Institutionen eines Staates einen Verrath an der Menschheit glaubte wittern zu müssen.

Zum ersten male, im Jahre 17652, sandten neun jener Colonien Abgeordnete nach Newyork, welche dort zu einem „Congresse“ zusammentraten; nachdem dieser anerkannt hat, daß die Colonisten der Krone und jener erlauchten Körperschaft, dem Parlamente Großbritanniens, dieselbe Botmäßigkeit schulden wie die im Mutterlande geborenen Unterthanen, wird für jene auch das gleiche Recht beansprucht, welches diesen zusteht, und insbesondere erklärt, daß es unbedingt wesentlich für die Freiheit eines Volks sei, ihm nur unter seiner eigenen Zustimmung oder einer solchen seiner Vertreter Steuern aufzuerlegen. Seit jener Zeit wiederholen sich derartige Erscheinungen beständig. Am 4. September 1774 begann in Philadelphia eine Versammlung zu tagen von Abgeordneten, gesandt von dem,,guten Volke aller Colonien" Ausnahme Georgias; diese hieß man den „Continentalcongreß“, welcher sodann ähnliche Beschlüsse wie die oben angegebenen faßte, und mit größerm Nachdrucke als je zuvor betonte, daß man

mit

2 Eine sehr gute Vorgeschichte der Constitution findet sich bei Story, ,Commentaries on the constitution." Book II: History of the revolution and of the confederation; Book III: The constitution of the United States; insbesondere Chapt. I: Origin and adoption of the constitution (vgl. Kap. 2).

3 Die neun Colonien waren: Massachusetts, Rhode-Island, Connecticut, Newyork, Newjersey, Pennsylvanien, Delaware, Maryland und Südcarolina; der Congreß erklärte:,,That the colonists owe the same allegiance to the crown of Great-Britain that is owing from his subjects born within the realm, and all due subordination to that august body, the Parliament of Great-Britain; that they are entitled to all the inherent rights and liberties of his (the King's) natural-born subjects within the kingdom of Great-Britain; that it is inseparably essential to the freedom of a people and the undoubted right of Englishmen that no taxes be imposed on them but with their own consent, given personally or by their representatives." (Vgl. Story, a. a. D., S. 133.)

,,The delegates appointed by the good people of these colonies." Story, a. a. D., S. 140.

das Verhältniß zum Mutterlande gänzlich lösen werde, wenn die gedachten Forderungen kein Gehör finden sollten. Ein zweiter ,,Continentalcongreß“ wurde dann ebenda im Mai 1775 eröffnet; dieser beschloß, die Leitung des bereits thatsächlich begonnenen Kampfes in die Hand zu nehmen, d. h. für Ausrüstung eines Heeres und die Landesvertheidigung im übrigen Sorge zu tragen; an die Spitze der ins Feld gestellten Truppen wurde George Washington berufen, ein Mann, welcher schon in frühern Kriegen Ausgezeichnetes geleistet hatte. Am 4. Juli 1776 erließ dann der Congreß eine feierliche Erklärung der vollen Unabhängigkeit von England (Declaration of independence) 5; es ist das ein Actenstück, abgefaßt in ziemlich übertriebener, sonst aber nicht ungeschickter Sprache, durch welches die Trennung von der Krone Großbritanniens ihre politische Rechtfertigung erhalten sollte, und bemerkenswerth besonders deswegen, weil die Amerikaner von jenem Tage her das Bestehen der Republik zu rechnen pflegen.

Wie man nun den Kampf gegen die Engländer nur mit vereinten Kräften erfolgreich glaubte führen zu können, so drängte sich den leitenden Staatsmännern der Revolution sehr bald auch die Ueberzeugung auf, daß die Colonien ihre Unabhängigkeit überhaupt nur würden zu wahren im Stande sein, wenn sie ihre zunächst für den Nothfall des Kriegs geschaffene Einigung dauernd, auch für die Zeiten des Friedens, erhalten würden; und hier, gleich im Anbeginn der amerikanischen Geschichte, macht sich die eigenthümliche Erscheinung geltend, daß jenes Streben nach Selbständigkeit, wie es den Abbruch aller Beziehungen zu England gewiß mit gutem Grunde herbeigeführt hatte, andererseits weit über die Grenzen hinausging, in denen es sich vernünftigerweise halten mußte; nicht nur vom Mutterlande, auch voneinander wollte man sich trennen; durch die bisherige Entwickelung hatte sich allerdings eine gewisse Verschiedenheit der dreizehn Colonien herausgebildet, und das gute Volk“ derselben trug sich mit eigenthümlichen Vorstellungen: danach sollte die politische Freiheit nur in kleinern Republiken gewahrt werden können, während ein Staat, je größer er war, desto mehr für eine Pflanzstätte der Tyrannei angesehen wurde; den Leuten ging etwas von der Geschichte des Alterthums durch den Kopf, welche allerdings zeigt, daß Griechenland nur solange freie Staaten aufzuweisen vermochte, als sich

5 Darüber vgl. Kap. 2.

dieselben auf das Gebiet einer einzigen Stadt nebst der umliegenden Landschaft beschränkten, und daß Rom dem Ehrgeize der Cäfaren zum Opfer fiel, als es anfing, die damals bekannte Welt zu erobern.

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Das Bemühen, eine Verfassung zu Stande zu bringen, durch welche grundsäglich eine Verbindung der dreizehn vorhandenen Gemeinwesen ausgesprochen werde, stieß auf Schwierigkeiten, welche die amerikanischen Schriftsteller nur zu oft, sei es absichtlich, sei es unabsichtlich, verschwiegen haben; aber der Krieg, in welchem sich das Glück keineswegs immer an die Fahnen der Amerikaner heftete, pochte doch beständig wie ein mahnender Geist an das politische Gewissen der Einzelnen; und mehr der Noth gehorchend als dem eigenen Drange, fand man sich endlich zu dem Schritte bereit, einen Theil seiner Selbständigkeit aufzugeben. Der von einer Congreßcommission ausgearbeitete und 1777 fertig gestellte ,,Entwurf von Conföderationsartikeln“ wurde im nächsten Jahre, 1778, von einem großen Theile der Colonien genehmigt, obgleich einige auch damals noch ihren Beitritt weigerten; erst 1781 war die,,Conföderation" vollzählig, nachdem sich allgemein die Ueberzeugung Bahn gebrochen hatte, daß die Feinde des Landes aus dem herrschenden Zwiespalte Vortheil ziehen müßten und die wol glaubhafte Ansicht verbreiten könnten, als ob „eine völlige Auflösung auch der geringen, bis dahin bestandenen Einigkeit sich vollziehen werde". Die Artikel der Conföderation nun haben eine Bedeutung nur als die geschichtlichen Vorgänger der jetzt geltenden Constitution und darum, weil sie zuerst die Verbindung der Colonien als die Vereinigten Staaten von Amerika“ bezeichnen; im übrigen macht das Ganze, namentlich wenn man es mit der „Constitution" vergleicht, schon äußerlich den Eindruck eines außerordentlich mangelhaften Provisoriums, welches, geschaffen vornehmlich mit Rücksicht auf den noch nicht beendeten Krieg gegen die Engländer, auch kaum auf mehr als die Dauer desselben berechnet erschien.

6 Vgl. darüber ebenfalls Kap. 2. Die Artikel wurden schließlich allseitig angenommen, weil, wie es in einer Anmerkung zum Abdruck dieser Artikel in der neuesten Ausgabe der „Revised Statutes“ heißt, man fand: „That the ennemies of the country took advantage of the circumstance (d. h. die bisherige Nichtannahme) to disseminate opinions of an ultimate dissolution of the Union."

Dieser Krieg hatte inzwischen einen Verlauf genommen, kaum weniger erbaulich als die politische Entwickelung 7; die Mittel, welche man zur Unterhaltung des Heeres zur Verfügung stellte, waren im höchsten Grade dürftig; und wenn an der Spite desselben nicht ein Feldherr von der Einsicht, Mäßigung und Beständigkeit eines Washington wäre zu finden gewesen, so hätte der „große Befreiungskampf“ vermuthlich ein sehr unbefriedigendes Ende erreicht. Als dann endlich das Bündniß mit den Franzosen geschlossen wurde, war es um die Engländer geschehen; im Jahre 1781 wurde der General der lettern, Cornwallis, in Yorktown eingeschlossen und gefangen genommen; im Jahre 1783 erfolgte der Abschluß des Friedens und damit das Zeichen zur Erneuerung der nimmer ruhenden Particularbestrebungen in einer bis dahin ungekannten Heftigkeit. Die ganze Conföderation“ wurde ein ,,wesenloser Schatten“ und drohte jämmerlich in sich zusammenzufallen; aber wie vordem der Krieg, so waren es jest materielle Interessen, welche gleich zwingend wie jener auf die Nothwendigkeit eines engern Zusammenschlusses hinwiesen. Wie wäre auch ein Volkswohlstand denkbar, wenn die einzelnen Staaten mit ihrem verhältnißmäßig geringen geographischen Umfange nicht thatsächlich ihre öffentlichen Einrichtungen, insbesondere diejenigen zur Förderung von Handel und Verkehr, nach einheitlichen Gesichtspunkten treffen würden! Immer wieder und wieder kam der eine oder andere der Staaten auf den Gedanken, eine Convention zu berufen zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung, welche die einzelnen Theile kräftiger als bisher mit dem Ganzen verknüpfe; und immer wieder und wieder war der Particularismus stärker als das Verlangen nach Einheit. Trozdem gelang es, den Congreß selbst für die Sache zu gewinnen; am 21. Febr. 1777 nahm derselbe eine Resolution zu Gunsten einer ,,Convention" an, und so sandten die einzelnen Staaten denn abermals Abgeordnete nach Philadelphia; der Vorsiz wurde an Washington übertragen, und nun folgen jene ewig denkwürdigen Berathungen, denen die Constitution ihr Entstehen verdankt. 8

Dasselbe Schauspiel hier zunächst wie immer: auf der einen

7 Vgl. Kapp: „Aus und über Amerika", Bd. I, Nr. 1. Artikel: Washington.

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Vgl. darüber von Holst: „Verfassung und Demokratie der Vereinigten Staaten", I, 41 fg.

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Seite die Männer, welche in der größtmöglichen Einheit des Ganzen das beste Mittel für die gedeihliche Entwickelung auch der einzelnen Theile sehen; auf der andern jene entweder beschränkten oder eigennützigen Geister, welche die Stärkung der Unionsgewalt als die Niederlage der Freiheit verdächtigen. Zum Glücke gewannen die erstern, welche man damals Föderalisten zu nennen pflegte, das Uebergewicht; zwar mußten sie vieles von dem opfern, was ihnen erstrebenswerth schien, nur, um nicht jeden Erfolg zu vereiteln; aber immerhin erreichten sie mehr, als vielleicht anfänglich zu vermuthen stand. Am 17. September desselben Jahres war die Constitution" fertig gestellt und von allen anwesenden Mitgliedern der Convention, mit Ausnahme von dreien, unterzeichnet, welche, wieder aus engherzigem Particularismus, es für ihre Pflicht erachteten, jenem Entwurfe ihre Zustimmung zu versagen, wie er seitdem den Eckstein für die ganze Geschichte der Union gebildet hat. Das Grundgesetz sollte laut Art. VII für alle auf der Convention vertretenen Staaten Geltung erlangen, wenn es neun derselben genehmigten; es wurde aber von sämmtlichen ratificirt und trat, wie gleich anfänglich bestimmt war, am 4. März 1789 in Kraft. An demselben Tage ward Washington, zum ersten Präsidenten der Republik erwählt, in sein neues Amt feierlich eingeschworen.

Die Constitution erscheint nicht, wie man gesagt hat, als das größeste Werk, welches der Menschengeist je erdacht hat, und ver= dient darum die „Kanonisirung“ nicht, welche, um den Ausdruck eines neuern Schriftstellers zu gebrauchen, ihr von seiten der Amerikaner fast ausnahmslos zutheil wird 10; sie geht auch entschieden von Grundanschauungen aus, welche hier und da einer Prüfung von dem Standpunkte der heutigen Wissenschaft nicht mehr vollkommen Stich zu halten vermögen, aber sie führt doch

Vgl. die Anmerkung zum Abdrucke der Constitution in der neuesten Ausgabe der Revised Statutes".

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von Holst, a. a. D., S. 56. Um eine Probe von der Art und Weise zu geben, in welcher die Amerikaner die Constitution zu beurtheilen lieben, sei hier auf den Ausspruch eines Mannes hingewiesen, welcher, bald nach dem Entstehen des neuen Grundgesetzes, ein sonst ganz brauchbares Werk über dasselbe geschrieben hat; Rawle (,,A view of the constitution") S. 17: ,,The history of man does not present a more illustrious monument of human invention, sound political principles and judicious combinations, than the Constitution of the United States."

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